Kündigung nach Schadensmeldung

Kfz-Versicherung kündigen nach Schadensmeldung

Wenn der 30. November verstrichen ist, ist der Zeitraum für eine ordentliche Kündigung der Autoversicherung abgelaufen. Was viele Versicherte jedoch nicht wissen, unter bestimmten Voraussetzungen kann der Versicherung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt die bestehende Kfz-Versicherung kündigen. So darf der Versicherte auch immer dann die Kfz-Versicherung kündigen, wenn der Versicherte eine Schadensmeldung abgegeben hat. Denn nach einer schadensmeldung steht dem Versicherten grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht zu. Wenn der Versicherte von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, kommt er vorzeitig aus seinem Vertrag raus und kann zu einer anderen Versicherung wechseln. Versicherte sollten sich also gut merken, dass eine Schadensmeldung ihnen gleichzeitig auch immer die Möglichkeit eröffnet, die Kfz-Versicherung vor Ablauf des Vertrages zu kündigen.

Innerhalb eines Monats nach Schadensmeldung kündigen

Nachdem die Bearbeitung eines Schadenfalls beendet wurde, verbleibt dem Versicherten ein Monat Zeit, um die Kfz-Versicherung zu kündigen. Hat der Versicherte innerhalb dieses Zeitraums die Kfz-Verscherung nicht gekündigt, erlischt sein Sonderkündigungsrecht. Eine Kündigung ist dann erst wieder mit dem regulären Auslaufen des Vertrags möglich. Für die Inanspruchnahme dieses Sonderkündigungsrecht ist es unerheblich, ob der Schaden von der Autoversicherung erstattet wurde oder ob die Versicherung eine Schadensübernahme abgelehnt hat. Entscheidend ist lediglich, dass eine Schadensmeldung bei der Kfz-Versicherung eingegangen ist. Nach einer Schadensmeldung darf übrigens nicht nur der Versicherte die Kfz-Versicherung kündigen, sondern auch die Versicherungsgesellschaft hat das Recht den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Somit können beide Vertragsparteien den Vertrag nach einem Schadensfall vorzeitig beenden.

 

Quelle des Bildes: geralt