Schadenfreiheitsklasse Zweitwagen / Zweitwagenregelung

Schadenfreiheitsklasse ZweitwagenWenn Sie eine Versicherung für Ihren Zweitwagen abschließen, haben Sie bei vielen Versicherungsgesellschaften dank der Zweitwagenregelung die Möglichkeit, direkt in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft zu werden. Heutzutage haben die meisten Haushalte nicht nur ein Auto, sondern zwei Autos oder sogar noch mehr. Dann muss auch für jedes dieser Fahrzeuge eine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Wenn man für einen Wagen eine Versicherung neu abschließt, startet man normalerweise mit der niedrigen Schadenfreiheitsklasse ½. Dementsprechend teuer ist die Kfz-Versicherung dann zu Beginn auch.

Wenn eine Versicherung für einen Zweitwagen neu abgeschlossen wird, bieten viele Versicherung aber Sondereinstufungen an, die dazu führen, dass der Zweitwagen direkt mit einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse startet. In diesem Fall spricht man auch von der Zweitwagenregelung bzw. Zweitwagenversicherung. Für den Versicherungsnehmer hat diese Zweitwagenregelung den Vorteil, dass er mit dem Zweitfahrzeug relativ günstig in die Versicherung einsteigen kann. Die genauen Regelungen, mit welcher Schadenfreiheitsklasse der Zweitwagen startet, können aber von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft variieren.

Zweitwagen direkt in günstigere Schadenfreiheitsklasse einstufen lassen

Wenn für ein Fahrzeug eine Autoversicherung ohne Sondereinstufungen neu abgeschlossen wird, startet man normalerweise mit SF-Klasse ½. Das ist noch eine vergleichsweise teuere Schadenfreiheitsklasse. Beim Zweitauto sind die Versicherungen dagegen häufig bereit, das Fahrzeug direkt in eine höhere SF-Klasse einzustufen, was dann einen niedrigeren Beitragssatz zur Folge hat. Bei vielen Versicherungsgesellschaften wird man mit dem Zweitfahrzeug direkt in eine der SF-Klassen 2 – 4 eingestuft. Der Kunde spart sich also die zwei bis vier Jahre, die es sonst dauern würde, diese Schadensklasse zu erreichen. Die nachfolgende Tabelle zeigt exemplarisch, wie viel Geld sich bei der Kfz-Versicherung durch eine hohe Schadenfreiheitsklasse sparen lässt aufgrund des niedrigeren Beitragssatzes.

Schadenfreiheitsklasse

Kfz-Haftpflicht
Beitragssatz in %

Vollkasko
Beitragssatz in %

SF  4

35

50

SF  3

40

55

SF  2

45

60

SF  1

50

65

SF  ½

70

80

Schadenfreiheitsklasse Zweitwagen wie Erstwagen

Einige Versicherungsgesellschaften bieten den Kunden auch die Möglichkeit, mit den Zweitwagen die Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens zu übernehmen. Der Zweitwagen startet also direkt mit derselben Schadenfreiheitklasse wie der Erstwagen. Dieser Vorteil der Zweitwagenversicherung kommt natürlich vor allem dann zu tragen, wenn der Versicherungsnehmer mit dem Erstwagen bereits eine sehr günstige SF-Klasse erreicht hat. 

Voraussetzungen für die Zweitwagenregelung

Um von dieser Zweitwagenregelung profitieren zu können und den Zweitwagen in dieselbe Schadenfreiheitklasse wie den Erstwagen einstufen zu lassen, muss der Versicherungsnehmer bei den meisten Versicherungsgesellschaften aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen können von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ausfallen. So verlangen etwa einige Versicherer, dass man innerhalb der letzten 12 Monate unfallfrei geblieben ist, um von der Zweitwagenregelung profitieren zu können. Eine weitere Voraussetzung ist, dass alle Nutzer des Zweitfahrzeugs mindestens 24 Jahre alt sein müssen. Andere Versicherer setzen hingegen voraus, dass mit dem Erstwagen mindestens SF-Klasse 4 erreicht wurde, wenn man dieselbe Schadenfreiheitsklasse beim Zweitwagen wie beim Erstwagen haben will.

Zweitwagenregelung für Fahranfänger

Als Fahranfänger startet man bei der Kfz-Versicherung leider erst einmal mit einer sehr ungünstigen SFKlasse, was die Kfz-Versicherung für Fahranfänger sehr teuer macht. Es kann sich daher lohnen, das Auto des Fahranfängers als Zweitfahrzeug über die Eltern zu versichern, um die Vorteile der Zweitwagenregelung auszunutzen. Der Nachteil ist zwar, dass der Fahranfänger sich selbst keinen höheren Schadenfreiheitsrabatt erarbeiten kann, solange sein Auto als Zweitauto über die Eltern versichert ist. Bei fast allen Versicherungsgesellschaften besteht aber heutzutage die Möglichkeit, sich den Schadenfreiheitsrabatt nach einigen Jahren von den Eltern übertragen zu lassen. Auf der nachfolgenden Seite finden Sie noch viele weitere Spartipps für Fahranfänger.

Eine günstige Zweitwagenversicherung finden!

Wie Sie sehen können, gibt es bei der Zweitwagenversicherung doch ganz erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherungsgesellschaften. Wenn Sie kein Geld verschenken wollen, ist es deshalb unerlässlich, die Angebote der verschiedenen Versicherungsgesellschaften vor dem Vertragsabschluss zu vergleichen. Sie wollen wissen, bei welcher Versicherung Sie Ihren Zweitwagen derzeit günstig versichern können? Dann sollten Sie unseren Vergleichsrechner nutzen, um die günstigste Zweitwagenversicherung herauszusuchen.