Schadenrückkauf und Schadenrückkaufrechner

Schadenrückkauf

Die Schadenfreiheitsklassen sich ganz wichtig bei der Berechnung der Versicherungsprämie. Mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse wird die Kfz-Versicherung merklich günstiger. Doch leider dauert es eine ganze Weile, bis man eine hohe Schadenfreiheitsklasse erreicht hat. Denn pro Jahr kann der Versicherte maximal eine Schadenfreiheitsklasse aufsteigen. Umso ärgerlicher ist es für den Versicherten, wenn er nach einer Schadensmeldung gleich mehrere Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft wird. Doch dies lässt durch einen Schadenrückkauf verhindern. Nachfolgend erklären wir Ihnen, wie genau der Schadenrückkauf funktioniert und wann sich ein Schadenrückkauf überhaupt lohnt.

So funktioniert der Schadenrückkauf

Das Prinzip des Schadenrückkauf ist eigentlich denkbar einfach. Nachdem die Versicherung den gemeldeten Schaden reguliert hat, erstattet der Versicherte seiner Versicherung sämtliche mit dem Schadensfall in Verbindung stehenden Aufwendungen. Der Versicherte zahlt den Schaden infolge des Schadenrückkaufs also letztlich komplett aus eigener Tasche. Im Gegenzug verzichtet die Kfz-Versicherung auf eine Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse.

Wann lohnt sich der Schadenrückkauf?

Für den Versicherungsnehmer stellt sich nun die Frage, wann sich ein Schadenrückkauf überhaupt lohnt. Dies lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten. Ob ein Schadenrückkauf aus finanzieller Sicht Sinn macht, ist nämlich immer einzelfallabhängig. Der Versicherte muss überprüfen, ob die steigenden Versicherungskosten durch die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse ihn teurer zu stehen kommen, als eine Übernahme des entstandenen Schaden. Nur wenn dies der Fall ist, ist ein Schadenrückkauf lohnenswert. Dabei müssen folgende Faktoren berücksichtigt werden:

  • Schadenfreiheitsklasse des Versicherten
  • bisherige Versicherungsprämie
  • Schadenshöhe
  • Höhe der Selbstbeteiligung

Schadenrückkaufrechner der Stiftung Warentest

Als Hilfsmittel gibt es sogenannte Schadenrückkaufrechner, die für den Versicherten berechnen, bis zu welcher Schadenssumme sich ein Schadenrückkauf lohnen würde. Wir empfehlen Ihnen, zu diesem Zweck den Schadenrückkaufrechner der Stiftung Warentest zu verwenden. Der Schadenrückkaufrechner der Stiftung Warentest wird auf der Internetseite der Stiftung Warentest kostenlos bereitgestellt. Alternativ findet man auch bei viele Versicherungsgesellschaften auf der Internetseite einen Schadenrückkaufrechner.

Sechs Monate Bedenkzeit beim Schadenrückkauf

Ob sich eine Schadenrückkauf für den Versicherten lohnt, muss also gut überlegt werden. Aber keine Sorge der Versicherte muss nicht direkt entscheiden. Er hat nach erfolgter Schadensregulierung eine Frist von sechs Monaten, um sich zu überlegen, ob er von dem Recht zum Schadenrückkauf Gebrauch machen will.

Schadensfall trotz Schadenrückkauf der Versicherung melden

Beim Schadenrückkauf muss der Versicherte letztlich den kompletten Schaden aus eigener Tasche zahlen. Deshalb könnte man natürlich auch auf die Idee kommen, den Schadensfall der Autoversicherung überhaupt nicht zu melden und den Schaden direkt selbst zu übernehmen. Doch davon ist abzuraten. Denn sonst geht man das Risiko ein, dass sich später herausstellt, dass die Folgekosten doch höher ausfallen als zunächst angenommen. Wenn der Versicherte den Schadensfall seiner Versicherung gemeldet haben, ist er hingegen auf der sicheren Seite.

Schadenrückkauf bei Kfz-Haftpflicht und Vollkasko

Ein Schadenrückkauf ist nur bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung möglich, nicht aber bei der Teilkaskoversicherung. Bei der Teilkaskoversicherung kommen die Schadenfreiheitsklassen nämlich nicht zur Anwendung. Ein Teilkaskoschaden hat also auch ohne Schadenrückkauf keine negativen Auswirkungen auf die Höhe der Versicherungsprämie. Außerdem gilt es zu beachten, dass für die Vollkaskoversicherung und die Kfz-Haftpflichtversicherung jeweils unterschiedliche Schadenfreiheitsklassen gelten. Ein Vollkaskoschaden hat deshalb auch keine Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und umgekehrt. Eine Alternative zum Schadenrückkauf ist der Rabattschutz, den viele Versicherungen gegen Aufpreis anbieten.

Quelle des Bildes: geralt