Kündigung nach Fahrzeugverkauf

Kfz-Versicherung kündigen nach Fahrzeugverkauf

Eine weitere Möglichkeit vorzeitig aus dem Vertrag bei der Autoversicherung zu kommen, ergibt sich immer dann, wenn das versicherte Fahrzeug veräußert wird. In diesem Fall muss aber der Erwerber des Fahrzeugs und nicht der Verkäufer des Fahrzeugs die Kfz-Verscherung kündigen. Denn mit dem Fahrzeugverkauf geht auch die zugehörige Autoversicherung automatisch auf den Käufer des Fahrzeugs über.

Kfz-Versicherung nach Fahrzeugverkauf kündigen oder weiterführen

Der Käufer muss die übernommene Versicherung aber nicht bis zum Vertragsende weiterführen, sondern kann auch innerhalb eines Monats nach Fahrzeugverkauf die Kfz-Verscherung kündigen und sich eine andere Versicherung suchen. Wenn der Käufer des Fahrzeugs hingegen statt zu kündigen die Kfz-Versicherung des Vorgängers nach dem Fahrzeugverkauf weiterführen will, wird der Versicherungsbeitrag entsprechend an die neuen Gegebenheiten angepasst. Der Verkäufer selbst hat keine Möglichkeit, die Kfz-Versicherung zu kündigen. Als Verkäufer sollten Sie jedoch auf jeden Fall sowohl die Versicherung als auch die zuständige Zulassungsstelle über den Verkauf des Autos in Kenntnis setzen.

Kfz-Versicherung endet nach Verschrottung des Fahrzeugs

Wenn das versicherte Fahrzeug nicht verkauft, sondern verschrottet wird, beispielsweise nach einem Unfall mit Totalschaden, ist es nicht erforderlich, die Kfz-Versicherung zu kündigen. Denn durch den Wegfall des versicherten Risikos endet die Kfz-Versicherung automatisch. In diesem Fall genügt es, die Kfz-Versicherung kurz über den Wegfall des versicherten Risiko, also die Verschrottung des versicherten Fahrzeugs, in Kenntnis zu setzen. Diese Benachrichtigung kann formlos erfolgen. Die zu viel gezahlten Beiträge werden dem Versicherungsnehmer daraufhin erstattet.

 

 

Quelle des Bildes: geralt