Kündigung nach Unfall

Kfz-Versicherung kündigen nach Unfall

Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln wollen, müssen Sie normalerweise spätestens einem Monat vor Vertragsende Ihre Alter Kfz-Versicherung kündigen. Da Verträge bei der Autoversicherung in den meisten Fällen zum 31. Dezember auslaufen, wäre dementsprechend der 30. November der Stichtag, bis zu dem Sie die Kfz-Versicherung kündigen müssen. In Ausnahmefällen ist jedoch auch eine spätere Kündigung der Autoversicherung noch möglich. Nämlich dann, wenn ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt. Dann haben Sie nämlich ein Sonderkündigungsrecht.

Unfall ermöglicht vorzeitige Kündigung der Kfz-Versicherung

Ein derartiger außerordentlicher Kündigungsgrund liegt vor, wenn Sie Ihrer Kfz-Versicherung einen Unfall gemeldet haben. Das bedeutet, der Versicherte darf die Kfz-Versicherung nach einem Unfall kündigen und kann vorzeitig zu einer anderen Versicherung wechseln. Nachdem der Schadensfall abgeschlossen wurde, bleibt dem Versicherten allerdings nur ein Zeitraum von einem Monat, um von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und die Kfz-Versicherung nach dem Unfall zu kündigen. Danach erlischt das Sonderkündigungsrecht.

Achtung: Nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch die Versicherungsgesellschaft kann nach einem Unfall die Kfz-Versicherung kündigen.

Voraussetzung, um die Kfz-Versicherung nach einem Unfall vorzeitig zu kündigen, ist allerdings, dass den Versicherungsnehmer auch ein Mitverschulden an dem Unfall trifft, so dass seine Kfz-Versicherung für die Regulierung des Schadens zuständig ist. Wenn hingegen der Unfallgegner die alleinige Schuld an dem Unfall trägt, ist allein die gegnerische Kfz-Haftpflicht zuständig, so dass Sie trotz Unfall Ihre Kfz-Versicherung nicht kündigen dürfen

Kompletten Versicherungsvertrag kündigen nach Unfall

Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Kfz-Versicherung nach einem Unfall kündigen wollen, muss immer der komplette Versicherungsvertrag gekündigt werden. Das bedeutet, neben der Kfz-Haftpflicht muss auch immer die Teilkasko und die Vollkasko gekündigt werden. Einzelne Vertragsbestandteile weiterzuführen ist nicht möglich.

Kündigung kann Schadenfreiheitsklasse nach Unfall nicht retten

Nach einem Unfall wird die Autoversicherung die Schadenfreiheitsklasse zurückstufen. Viele Versicherte glauben jedoch, dass sie der Rückstufung entgehen können, wenn sie die Kfz-Versicherung nach dem Unfall kündigen und zu einer anderen Versicherungsgesellschaft gehen. Doch das ist leider ein Irrtum. Denn die neue Versicherung wird vom Vorversicherer über den Unfall in Kenntnis und passt die Schadenfreiheitsklasse entsprechend an. Unter diesem Aspekt bringt es also nichts die Kfz-Versicherung zu kündigen nach einem Unfall und zu einer anderen Versicherung zu wechseln. Dennoch lohnt es sich mit Sicherheit, nach einem Unfall zu überprüfen, ob eine andere Autoversicherung nicht vielleicht günstiger ist und dann dorthin zu wechseln. 

 

 

Quelle des Bildes: geralt