Kfz-Versicherung kündigen - Wann ist eine Kündigung möglich?

Kfz-Versicherung kündigen

Ein Wechsel zu einer anderen Kfz-Versicherung ist immer nur dann möglich, wie Sie zuvor Ihre alte Kfz-Versicherung kündigen. Nachfolgend erfahren Sie, wann Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen können. Außerdem verraten wir Ihnen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie vorhaben, Ihre Autoversicherung zu kündigen.

Ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung

Von einer ordentlichen Kündigung spricht man, wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Grundsätzlich läuft die Versicherungspolice bei der Autoversicherung immer genau für ein Jahr. In der Regel stimmt dabei das Versicherungsjahr genau mit dem Kanderjahr überein, so dass die Versicherung immer zum 31. Dezember eines jeden Jahres ausläuft. Allerdings darf man nicht vergessen, dass es bei der Kfz-Versicherung immer eine Kündigungsfrist von einem Monat gibt. Das bedeutet, wenn Sie zum Jahresende die Kfz-Versicherung kündigen wollen, muss das Kündigungsschreiben bis spätestens zum 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein. Das ist auch der Grund, warum gemeinhin der 30. November immer als Stichtag für einen Wechsel der Kfz-Versicherung angegeben wird.

Um Ärger zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, das Kündigungsschreiben immer per Einschreiben mit Rückschein an die Versicherung zu versenden. Dann haben Sie später für den Notfall einen Nachweis in der Hand. Bei einer ordentlichen Kündigung der Autoversicherung bedarf es keiner Begründung. Sollten Sie die Kündigungsfrist versäumt haben, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Dann müssen Sie erneut ein Jahr warten, bevor Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen und zu einer anderen Versicherung wechseln können. Warten Sie also nicht zu lange und sehen Sie rechtzeitig nach einer günstigen, neuen Autoversicherung um. Unser kostenloser Vergleichsrechner ist Ihnen gerne dabei behilflich.

 

Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen

Sofern Sie die Kündigungsfrist verpasst haben, können Sie die Kfz-Versicherung auch noch unterjährig kündigen, sofern ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt. In folgenden Fällen liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor:

  • Prämienerhöhung
  • Schadensfall
  • Fahrzeugverkauf

Kfz-Versicherung kündigen nach Prämienerhöhung

Wenn die Kfz-Versicherung dem Versicherten mitteilt, dass die Versicherungsprämie angehoben wird, ohne dass der Leistungsumfang entsprechend aufgewertet wird, steht dem Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Fall muss der Versicherte spätestens einen Monat nach Bekanntwerden der Prämienerhöhung die Kfz-Versicherung kündigen, sonst erlischt sein Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch für den Fall, dass die Prämienerhöhung auf einer schlechteren Einstufung bei der Regionalklasse oder Typklasse zurückzuführen ist. Hat der Versicherte die Änderung der Regionalklasse durch einen Umzug aber selbst herbeigeführt, darf er die Kfz-Versicherung nicht kündigen.

Kfz-Versicherung kündigen nach verdeckter Prämienerhöhung

Aufpassen muss der Versicherte auch auf eine sogenannte verdeckte Prämienerhöhung. Eine verdeckte Prämienerhöhung liegt vor, wenn die Autoversicherung die Beiträge erhöht, aber diese Erhöhung gleichzeitig durch eine Verbesserung des Schadenfreiheitsrabatts ausgeglichen wird. Der Anstieg der Versicherungsprämie ist daher auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Auch bei einer verdeckten Prämienerhöhung darf der Versicherte die Kfz-Versicherung kündigen, bevor der Vertrag abgelaufen ist.

Kfz-Versicherung kündigen nach Schadensfall

Was viele Versicherte nicht wissen, ihnen steht auch nach Regulierung eines Schadensfalls die Möglichkeit offen, die Kfz-Versicherung zu kündigen. Dabei speilt es keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden übernommen hat oder die Versicherungsleistung verweigert. In beiden Fällen können Sie die Kfz-Versicherung kündigen. Die Autoversicherung muss spätestens einen Monat, nachdem die Bearbeitung des Schadensfalls abgeschlossen wurde, gekündigt worden sein. Danach erlischt das Sonderkündigungsrecht. Nach einem Schadensfall darf übrigens nicht nur der Versicherungsnehmer die Kfz-Versicherung kündigen, sondern ebenso die Versicherungsgesellschaft.

Kündigung der Autoversicherung nach Fahrzeugverkauf

Bei einem Verkauf des versicherten Fahrzeugs geht die bestehende Autoversicherung zunächst automatisch auf den Käufer des Fahrzeugs über. Der Käufer kann dann wiederum innerhalb eines Monats nach dem Fahrzeugverkauf, die bestehende Kfz-Versicherung kündigen. Sollte der Käufer unmittelbar nach dem Fahrzeugkauf bei einer anderen Versicherungsgesellschaft eine neue Kfz-Versicherung abschließen, gilt die alte Versicherung damit automatisch als gekündigt. Sofern der Käufer sich gegen eine Kündigung entscheidet und die bestehende Versicherung weiterführen will, werden die Beiträge aber an die neuen Gegebenheiten angepasst.

Quelle des Bildes: geralt