Schadenfreiheitsklasse Verfall / Wann verfällt der Schadenfreiheitsrabatt?

Schadenfreiheitsrabatt VerfallHier erfahren Sie, wann Sie mit einem Verfall der Schadenfreiheitsklasse rechnen müssen. Wenn man für einen längeren Zeitraum kein Auto fährt, benötigt man in dieser Zeit natürlich auch keine Kfz-Versicherung mehr. Dann stellt sich jedoch die Frage, was mit der Schadenfreiheitsklasse nach Auslaufen des Versicherungsvertrags passiert. Deshalb gehen wir nachfolgend der Frage nach, wie lange es dauert, bis die Schadenfreiheitsklasse verfällt.

Unterbrechung von weniger als sechs Monaten bleibt ohne Auswirkungen

Wenn man erst einmal einen hohen Schadenfreiheitsrabatt erreicht hat, wird die Kfz Versicherung deutlich billiger. Allerdings muss der Autofahrer erst einmal längere Zeit ohne Unfall unterwegs gewesen sein, bevor er einen hohen Rabatt erreicht hat. Denn man kann pro Jahr maximal eine Schadenfreiheitsklasse aufsteigen. Doch was passiert mit der Sf- Klasse, wenn man die Kfz-Versicherung eine Zeit lang nicht mehr benötigt und den Versicherungsvertrag auslaufen lässt. In diesem Fall wäre es natürlich ausgesprochen ärgerlich, wenn man seine Schadenfreiheitsklasse direkt verlieren würde. Schließlich ist es gut möglich, dass man später erneut eine Kfz-Versicherung abschließen will und dann den Schadenfreiheitsrabatt gut gebrauchen kann.

Glücklicherweise verfällt die Schadenfreiheitsklasse aber nicht direkt nach Auslaufen der Kfz-Versicherung. Generell gilt, dass eine Unterbrechung von weniger als sechs Monaten keinerlei Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt hat. In dieser Zeit führen die Kfz-Versicherer den Rabattverlauf fort, als hätte es überhaupt keine Pause gegeben. Der Versicherte kann im Folgejahr sogar noch eine Schadenfreiheitsklasse aufsteigen. Voraussetzung ist natürlich, dass er zuvor keinen Schaden gemeldet hat.

Unterschiedliche Fristen für den Verfall der Schadenfreiheitsklasse

Was aber passiert mit der Schadenfreiheitsklasse, wenn die Unterbrechung länger als sechs Monate dauert? Die Frage, wie lange der Schadenfreiheitsrabatt danach erhalten bleibt, lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Denn in Deutschland existiert keine allgemeingültige Regelung zum Verfall der Schadenfreiheitsklasse. Jedes Versicherungsunternehmen kann selbst bestimmen, ab wann die Schadenfreiheitsklasse verfällt. Auf jeden Fall aber lässt sich sagen, dass die SF Klasse nach Beendigung der Kfz-Versicherung noch mindestens sieben Jahre erhalten bleibt. Bei vielen Versicherungsgesellschaften verbleibt den Kunden aber noch mehr Zeit bis zum Schadenfreiheitsklasse Verfall. Häufig gilt eine Frist von zehn bis zwölf Jahren, bis die Schadenfreiheitsklassen verfallen sind. Es gibt sogar einige Versicherungsunternehmen, bei denen der Schadenfreiheitsrabatt zeitlich unbegrenzt erhalten bleibt.

Wenn Sie wissen wollen, wie lange es bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft bis zum einem Verfall der Schadenfreiheitsklasse dauert, sollten Sie einen Blick in die Allgemeinen Kraftfahrbedingungen (AKB) der jeweiligen Versicherungsgesellschaft werfen. Es kann aber durchaus lohnenswert sein, mit dem Kfz-Versicherer individuell zu verhandeln. Mitunter erklären sich die Versicherungsunternehmen dann bereit, den früheren Schadenfreiheitsrabatt in Einzelfällen auch länger anzuerkennen, als in den Allgemeinen Kraftfahrbedingungen festgelegt.

SF-Klasse zur neuen Versicherung mitnehmen

Wenn Sie nach längerer Zeit wieder eine Autoversicherung abschließen, sollten Sie auf jeden Fall versuchen, Ihren frühere SF Klasse wieder aufleben zu lassen. Dadurch verringert sich die zu zahlende Versicherungsprämie deutlich. Andernfalls wird die Kfz-Versicherung mit SFKlasse ½ zu Beginn sehr teuer. Daher ist es sinnvoll, nach der Abmeldung des Autos die Versicherungsunterlagen aufzuheben, damit man bei einem späteren Neuabschluss die alte Vertragsnummer angeben kann.

Falls man nach einer Unterbrechung seine frühere Schadenfreiheitsklasse reaktivieren möchte, muss man nicht zwangsläufig wieder zurück zu der alten KfzVersicherung, sondern man kann sich auch eine andere Versicherungsgesellschaft suchen. Mitunter kann es sogar ratsam sein, sich zunächst eine teurere Kfz-Versicherung auszusuchen, die dafür aber die frühere SF Klasse anerkennt. Nach einem Jahr hat der Versicherte dann immer noch die Möglichkeit, mit der anerkannten SF Klasse zu einer billigeren Autoversicherung zu wechseln.

Schadenfreiheitsklasse vor Verfall bewahren

Damit die neue Versicherung den früheren Schadenfreiheitsrabatt anerkennen kann, muss sie beim Vorversicherer die Anzahl der zuvor angesammelten schadenfreien Jahre abfragen können. Das ist aber nur möglich, wenn die Daten noch beim Vorversicherer gespeichert sind. Viele Kfz-Versicherer löschen die Daten ihrer ehemaligen Kunden allerdings nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Um einem mit gelöschten Daten einhergehenden Verfall der Schadenfreiheitsklasse vorzubeugen, ist es empfehlenswert, sich bei der Kündigung der Autoversicherung vorsorglich eine Bescheinigung gemäß Paragraf 5 des Pflichtversicherungsgesetzes ausstellen zu lassen. Die Versicherungsgesellschaften sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Dauer des Vertragsverhältnisses und die Anzahl der gemeldeter Schäden schriftlich zu bestätigen. Diese Bescheinigung akzeptieren viele Versicherungsunternehmen als Nachweis der Schadenfreiheitsklasse, auch wenn die eigene Versicherungsgesellschaft die Daten bereits gelöscht hat.