Schadenfreiheitsklasse Haftpflicht / Kfz Haftpflichtversicherung

Schadenfreiheitsrabatt HaftpflichtWer ein Auto besitzt, muss auf jeden Fall eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Versicherung ist in Deutschland für alle am Straßenverkehr teilnehmenden Kraftfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Wie viel man für die Kfz Haftpflicht bezahlen muss, hängt nicht zuletzt von der Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers ab. Nachfolgend erfahren Sie alles Wissenswerte zur Schadenfreiheitsklasse bei der Kfz Haftpflicht.

Was kostet die Kfz Haftpflicht?

Wie hoch die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung ausfallen, hängt von mehreren Faktoren ab. Erheblichen Einfluss auf die Beitragshöhe haben die Regionalklasse und die Typklasse. Die Typklasse richtet sich danach, welches Fahrzeugmodell der Versicherte fährt. Für die Regionalklasse ist der Zulassungsort des Fahrzeugs maßgeblich. Je höher die Regional- und Typklasse sind, desto höher fällt der Beitrag der Kfz Haftpflichtversicherung aus. Neben der Regionalklasse und der Typklasse gibt es auch noch andere Faktoren wie etwa das Alter des Versicherten und die im Jahr gefahrenen Kilometer, welche Einfluss auf die Beitragshöhe haben.

Wie teuer die Kfz-Haftpflicht letzten Endes wirklich wird, hängt aber in entscheidendem Maße auch von der Schadenfreiheitsklasse des Versicherten ab. Jeder Versicherungskunde wird bei der Kfz Haftpflichtversicherung in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Von dieser Schadenfreiheitsklasse hängt ab, welchen Beitragssatz man zahlen muss. Allgemein gilt, dass mit steigender Schadenfreiheitsklasse, der Beitragssatz sinkt. Den genauen Beitragssatz kann aber jede Versicherungsgesellschaft selbst festlegen. Aus der Schadenfreiheitsrabatt Tabelle, die man in den allgemeinen Versicherungsbedingungen findet, kann man den Beitragssatz zu jeder SF Klasse ablesen.

Wie entwickelt sich die Schadenfreiheitsklasse?

Zum Start wird der Versicherte in die Sf Klasse 0 eingestuft. Wenn der Autofahrer seit mehr als drei Jahren einen Führerschein besitzt, darf er direkt mit SF-Klasse ½ bei der Kfz Haftpflicht einsteigen. Mit jedem Jahr ohne gemeldeten Schaden steigt der Versicherungsnehmer eine Schadenfreiheitsklasse auf. Umgekehrt kommt es zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse, wenn der Versicherte seiner Versicherung einen Schaden gemeldet hat. Wie viele Schadenfreiheitsklassen der Versicherte nach einem Schaden zurückgestuft wird, legt die Rückstufungstabelle der Versicherungsgesellschaft fest. Diese Rückstufungstabelle lässt sich ebenfalls den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherungsunternehmens entnehmen.

Rückstufung der SF Klasse verhindern

Es gibt aber auch eine Möglichkeit, wie man die Rückstufung der SF-Klasse nach einem Unfall verhindern kann. Die Rückstufung lässt sich durch einen Schadenrückkauf verhindern. Bei einem Schadenrückkauf erstattet der Versicherungsnehmer nach erfolgter Schadensregulierung seiner Versicherung die komplette Schadenssumme. Im Gegenzug erklärt sich die Versicherung dann dazu bereit, auf eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse zu verzichten. Ein Schadenrückkauf ist immer dann sinnvoll, wenn die durch die Rückstufung der SF-Klasse steigenden Beiträge höher ausfallen als die Kosten für die Übernahme des Schadens. Nach Abschluss des Versicherungsfalles muss der Versicherte innerhalb einer Frist von sechs Monaten entscheiden, ob er von dem Recht zum Schadenrückkauf Gebrauch machen will.

Wann zahlt die Kfz Haftpflichtversicherung?

Die Kfz Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden des Unfallgegners, wenn der Versicherungsnehmer einen Verkehrsunfall verschuldet hat. Darunter fallen sowohl die Sachschäden am Auto als auch Personenschäden und Schadenersatzzahlungen. Wenn Sie eine Versicherung abschließen, sollten Sie auf ausreichend hohe Deckungssummen achten. Folgende Deckungssummen sind in Deutschland vom Gesetzgeber vorgeschrieben:

• Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
• Sachschäden: 1 Million Euro
• reine Vermögensschäden: 50.000 Euro

Für Schäden am eigenen Pkw kommt die Kfz Haftpflicht dagegen grundsätzlich nicht auf. Wer die Schäden am eigenen Fahrzeug nicht aus eigener Taschen zahlen möchte, muss ergänzend auch noch eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung abschließen.

Schadenfreiheitsklasse bei Haftpflicht und Vollkasko

Die Schadenfreiklasse kommt nicht nur bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, sondern auch bei der Vollkaskoversicherung zum Einsatz. Es werden jeweils separate Schadenfreiheitsklassen für Haftpflicht und die Vollkasko geführt. Das bedeutet, Sie können je nach Schadensverlauf bei der Kfz Haftpflicht eine höhere Schadenfreiheitsklasse als bei der Vollkaskoversicherung haben oder umgekehrt.
Denn ein Haftpflicht Schaden führt nur zu einer Rückstufung der SF Klasse bei der Haftpflichtversicherung, nicht aber bei der Vollkaskoversicherung. Demgegenüber hat ein Vollkaskoschaden auch nur eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse bei der Vollkaskoversicherung zur Folge. Die Schadenfreiheitsklasse bei der Haftpflichtversicherung bleibt davon unberührt. Anders als bei der Vollkasko und Haftpflicht, gibt es bei der Teilkasko keinen Schadenfreiheitsrabatt.