Schadenfreiheitsklasse nach Unfall

Schadenfreiheitsklasse nach Unfall

Wenn der Versicherte im abgelaufenen Jahr der Versicherung keinen Schaden melden musste, wird er zur Belohnung im folgenden Jahr eine Schadenfreiheitsklasse hochgesetzt. Damit sinkt der Beitragssatz und die Autoversicherung wird günstiger. Doch was passiert mit der Schadenfreiheitsklasse nach einem Unfall? Sofern der Unfall vom Unfallgegner verschuldet wurde, muss sich der Versicherte kein Sorgen um seine Schadenfreiheitsklasse machen. Denn der Schaden muss in diesem Fall von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert werden, so dass die Schadenfreiheitsklasse nach dem Unfall weiterhin unverändert bleibt. Sofern kein weiterer Schaden gemeldet wurde, kann der Versicherte im Folgejahr sogar eine Schadenfreiheitsklasse aufsteigen.

Schadenfreiheitsklasse nach selbst verschuldeten Unfall

Problematisch ist die Situation hingegen, wenn der Versicherungsnehmer selbst für den Unfall verantwortlich ist. In diesem Fall muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Schäden des Unfallgegners aufkommen. Im Gegenzug wird die Versicherung die Schadenfreiheitsklasse nach dem Unfall zurückstufen. Die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach einem Unfall wird jedoch erst im Folgejahr wirksam. Wie viele Schadenfreiheitsklasse der Versicherte durch den Unfall zurückfällt, lässt sich nicht pauschal sagen, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt. Dazu gehören:

  • bisherige Schadenfreiheitsklasse
  • Anzahl der Unfälle
  • Versicherungsgesellschaft

Wenn Sie nachprüfen wollen, wie viele Schadenfreiheitsklassen Sie nach einem Unfall zurückgestuft werden, hilft Ihnen die Rückstufungstabelle weiter. Aus der Rückstufungstabelle lässt sich direkt ablesen, auf welche Schadenfreiheitsklasse man nach einem Unfall zurückfallen würde. Beachten Sie jedoch, dass die einzelnen Kfz-Versicherer mitunter unterschiedliche Rückstufungstabelle zugrunde legen. Die für Sie gültige Rückstufungstabelle finden Sie in den Versicherungsbedingungen Ihrer Kfz-Versicherung.

Schadenfreiheitsklassen bei Vollkasko und Kfz-Haftpflicht

Grundsätzlich ist es so, dass für die Vollkaskoversicherung und die Kfz-Haftpflichtversicherung separate Schadenfreiheitsklassen geführt werden. Der Versicherte kann also beispielsweise bei der Kfz-Haftpflicht bereits Schadenfreiheitsklasse 20 erreicht haben, während er bei der Vollkaskoversicherung noch bei Schadenfreiheitsklasse 10 steht. Die hängt davon ab, wie lange die jeweilige Versicherung bereits besteht und wie viele Schäden in der Vergangenheit gemeldet wurden. Denn ein Haftpflichtschaden wird immer nur eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse bei der Haftpflichtversicherung zur Folge haben, während sich umgekehrt die Meldung eines Vollkaskoschadens auch nur negativ auf die Schadenfreiheitsklasse der Vollkaskoversicherung auswirkt.

Bei einem Unfall, den Sie selbst verschuldet haben, wird es jedoch in der Regel so sein, dass sowohl die Kfz-Haftpflicht als auch die Vollkaskoversicherung einspringen müssen, und daher in beiden Versicherungssparten die Schadenfreiheitsklassen nach dem Unfall herabgestuft werden. Die Kfz-Haftpflicht muss in jedem Fall den Schaden des Unfallgegners regulieren, so dass dort die Schadenfreiheitsklasse nach dem Unfall zurückgestuft wird. Sofern eine Vollkaskoversicherung zusätzlich abgeschlossen wurde, ist diese für den Schaden am Auto des Versicherungsnehmers zuständig. Dementsprechend würde dann auch in der Vollkaskoversicherung die Schadenfreiheitsklasse nach dem Unfall zurückgestuft werden. Für die Vollkaskoversicherung gibt es auch eine separate Spalte in der Rückstufungstabelle, wo man nachgucken kann, wie viele Schadenfreiheitsklassen man nach dem Unfall zurückfällt.

Schadenfreiheitsklasse nach Unfall retten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie der Versicherte verhindern kann, dass seine Schadenfreiheitsklasse nach einem Unfall zurückgestuft wird. So bieten einige Autoversicherungen einen sogenannten Rabattschutz an. Dank dieses Rabattschutzes hat der Versicherungsnehmer dann quasi einen Unfall pro Jahr frei. Erst nach dem zweiten Unfall wird die Schadenfreiheitsklasse des Versicherten dann zurückgestuft. Eine weitere Möglichkeit eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach einem Unfall zu verhindern bietet der sogenannte Schadenrückkauf. Beim Schadenrückkauf erstattet der Versicherte, nachdem die Versicherung den Unfallschaden reguliert hat, die gesamte Schadenssumme. Im Gegenzug wird die Autoversicherung dann darauf verzichten, seine Schadenfreiheitsklasse nach dem Unfall zurückzusetzen.

Versicherungswechsel nach Unfall rettet Schadenfreiheitsklasse nicht

Nach einem Schadensfall hat der Versicherte auch ein Sonderkündigungsrecht und kann somit vorzeitig zu einer anderen Versicherung wechseln. Die Kfz-Versicherung zu wechseln, um die Schadenfreiheitsklasse nach einem Unfall zu retten, klappt aber nicht. Denn der Vorversicherer muss die neue Versicherung über den Unfall in Kenntnis setzen, so dass auch die neue Versicherung die Schadenfreiheitsklasse entsprechend anpassen wird.

Quelle des Bildes: geralt