Schadenfreiheitsklasse übernehmen / Übertragung Schadenfreiheitsrabatt

Rabattübertragung

Um an eine günstigere Kfz-Versicherung zu kommen, kann man von jemand anderem die Schadenfreiheitsklasse übernehmen. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um die Schadenfreiheitsklasse übernehmen zu dürfen. Bei der Kfz-Versicherung gilt allgemein, je höher die Schadenfreiheitsklasse des Versicherten ist, desto weniger muss er für seine Versicherung bezahlen. Allerdings dauert es eine ganze Weile, bis eine hohe Klasse erreicht wurde. Denn pro Jahr kann der Versicherte maximal eine Stufe aufsteigen und auch nur dann, wenn er in dieser Zeit der Versicherung keinen Schaden gemeldet hat. Wesentlich schneller geht es natürlich, wenn man von einem anderen Versicherungsnehmer direkt dessen hohe Schadenfreiheitsklasse übernehmen kann. Die nachfolgende Tabelle zeigt exemplarisch wie sich der Beitragssatz und damit auch die vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Versicherungsprämie reduziert, wenn der Versicherte eine höhere Schadenfreiheitsklasse übernehmen kann.

Schadenfreiheitsklasse

Beitragssatz

SF 35

25 %

SF 25

30 %

SF 10

40 %

SF  9

42 %

SF  8

43 %

SF  7

45 %

SF  6

46 %

SF  5

47 %

SF  4

48 %

SF  3

50 %

SF  2

55 %

SF  1

60 %

Von einem Verwandten die Schadenfreiheitsklasse übernehmen

Ein Versicherungsnehmer kann nicht von jeder beliebigen Person so einfach die Schadenfreiheitsklasse übernehmen. Die Versicherungsgesellschaften erlauben in der Regel nur eine Übernahme des Rabatts von einem nahen Verwandten. Bei den genauen Regelungen zur Rabattübertragung gibt es aber von Kfz-Versicherer zu Kfz-Versicherer erhebliche Unterschiede. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften ist zumindest eine Rabattübertragung zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern möglich. Häufig ist auch eine Übertragung von Großeltern auf ihre Enkel durchführbar. Manche Kfz-Versicherer erlauben darüber hinaus auch eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts unter Geschwistern also Verwandten 2. Grades. Bei einigen Versicherungsgesellschaften ist eine Rabattübertragung auf alle im selben Haushalt lebenden Personen möglich. Ein Direktversicherer zeigt sich besonders großzügig unf erlaubt die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts in allen folgenden Fällen:

  • Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner
  • Eltern und deren Kindern
  • Großeltern und deren Enkeln
  • Geschwister, sofern in häuslicher Gemeinschaft lebend
  • Schwiegereltern und Schwiegerkinder
  • von einer juristischen Person oder Firma auf eine natürliche Privatperson

In jedem Fall sollten Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft vorher abklären, unter welchen Bedingungen diese eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts erlaubt

Überträger muss Schadenfreiheitsklasse dauerhaft aufgeben

Eine weitere Herausforderung besteht natürlich darin, jemanden zu finden, von dem man die Schadenfreiheitsklasse übernehmen kann. Denn dieser muss im Gegenzug bereit sein, dauerhaft auf seinen Rabatt bei der Autoversicherung zu verzichten. Häufig ist es daher so, dass ältere Versicherungsnehmer, die kein Auto mehr fahren wollen, ihren Kindern oder Enkeln ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen. Wer allerdings zwei Fahrzeuge hat, kann den Schadenfreiheitsrabatt auch nur für den einen Wagen abgegeben und den Schadenfreiheitsrabatt für den anderen Wagen weiterhin behalten. Bei vielen Versicherungsgesellschaften besteht auch die Möglichkeit, von einem verstorbenen Verwandten die Schadenfreiheitsklasse zu übernehmen. Je nach Versicherung blieben Ihnen nach dem Tod des Verwandten sechs bis zwölf um eine Rabattübertragung in die Wege zu leiten.

Antrag auf Übertragung des Schadenfreiheitsrabatt stellen

Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie bei der Versicherung einen Antrag auf Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts stellen. Die entsprechenden Formulare können Sie direkt bei Ihrer Kfz-Versicherung anfordern. In diesem Formular müssen sowohl die Daten der Person, die den Schadenfreiheitsklasse übernehmen will, als auch der Person, die die Schadenfreiheitsklasse übertragen soll. Außerdem muss angegeben werden, welches Verwandtschaftsverhältnis zwischen beiden Personen besteht. Das Formular ist von beiden Parteien zu unterschreiben. Außerdem muss dem Antrag eine Kopie des Führerscheins der Person, die den Rabatt übernimmt, beigefügt werden. Falls man von einem verstorbenen Verwandten die Schadenfreiheitsklasse übernehmen will, muss dem Formular außerdem eine Kopie der Sterbeurkunde beigefügt werden.

Einschränkung der Rabattübertragung bei Fahranfängern

Bei der Übernahme des Schadenfreiklasse gibt es eine wichtige Einschränkung zu beachten, die vor allem für Fahranfänge von Bedeutung ist. Bei einer Rabattübertragung können immer nur so viele schadenfreie Jahre übernommen werden, wie der Empfänger auch einen Führerschein hat. Die restlichen Jahren würden dann bei einer Übertragung einfach verfallen. So kann beispielsweise auf eine Person, die erst seit fünf Jahren im Besitz eines Führerscheins ist, auch maximal fünf schadenfreie Jahre übertragen werden. Aus diesem Grund macht es auch relativ wenig Sinn, den Schadenfreiheitsrabatt auf einen Fahranfänger zu übertragen, der gerade erst seinen Führerschein bekommen hat. Als Fahranfänger können Sie zwar keine günstige Schadenfreiheitsklasse übernehmen, dafür haben wir aber einige andere Spartipps für Fahranfänger für Sie zusammengestellt.

Fazit

Die meisten Kfz-Versicherer erlauben heutzutage zwar eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse. Allerdings muss normalerweise zwischen der übertragenden Person und der Person, die der Schadenfreiheitsklasse übernehmen soll, eine Verwandtschaftsverhältnis bestehen. So kann man beispielsweise von Eltern oder Ehepartnern die Schadenfreiheitsklasse übernehmen. Eine Rabattübertragung auf Fahranfänger lohnt sich aber nicht, da immer nur so viele schadenfreie Jahre übernommen werden können, wie man bereits einen Führerschein hat.