Schadenfreiheitsklasse übertragen / Rabattübertragung

Schadenfreiheitsklasse übertragen

Eine hohe Schadenfreiheitsklasse ist für den Versicherungsnehmer durchaus wertvoll. Denn mit steigender Schadenfreiheitsklasse wird schließlich die Kfz-Versicherung immer preiswerter. Doch es dauert leider eine ganze Weile bis man sich eine hohe Schadenfreiheitsklasse erarbeitet hat, weil man pro Jahr maximal eine Klasse aufsteigen kann. Und das auch nur, wenn man keinen Schaden verursacht hat. Schneller kann man an eine hohe Schadenfreiheitsklasse zu kommen, wenn man sich von einer anderen Person die Schadenfreiheitsklasse übertragen lässt. Diese Möglichkeit einer Übertragung der Schadenfreiheitsklasse bieten nämlich die meisten Kfz-Versicherer an. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllen, damit sich zwischen zwei Personen die Schadenfreiheitsklasse übertragen lässt. Nachfolgend erklären wir Ihnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Schadenfreiheitsklasse übertragen zu können.

Andere Person muss Schadenfreiheitsklasse dauerhaft aufgeben

Zunächst einmal bedarf es natürlich einer Person, die dazu bereit ist, Ihnen ihre Schadenfreiheitsklasse zu übertragen. Diese Person muss sich im Klaren darüber sein, dass sie Ihre Schadenfreiheitsklasse durch die Übertragung dauerhaft aufgibt. Wenn sie später nochmals eine Autoversicherung abschließen sollte, muss sie bei den Schadenfreiheitsklassen wieder ganz von vorne anfangen und die Versicherung wird entsprechend teuer. Oft ist es deshalb so, dass vor allem ältere Menschen, die kein Auto mehr fahren wollen oder können, ihre Schadenfreiheitsklasse auf eine jüngere Person übertragen.

Einem Verwandten seine Schadenfreiheitsklasse übertragen

Doch auch wenn sie eine andere Person gefunden haben, die Ihnen ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen würde, reicht das unter Umständen nicht aus. Denn in der Regel kann der Schadenfreiheitsrabatt nicht auf irgendeine beliebige Person übertragen, sondern nur auf einen bestimmten Personenkreis. Die meisten Kfz-Versicherer verlangen bei einer Übertragung der Schadenfreiheitsklasse, dass ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den beteiligten Personen besteht und diese zumindest im selben Haushalt leben. Die genauen Vorgaben, auf welche Personen die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden darf, variiert aber von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft.

Kfz-Versicherer haben unterschiedliche Regel für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse

Bei einigen Versicherungen kann der Schadenfreiheitsrabatt nur auf Ehegatten, Eltern und Kinder übertragen werden kann. Andere Versicherungsunternhmen hingegen erlauben eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts auf alle Verwandten 1. Grades und darüber hinaus auch auf Mitglieder der häuslichen Gemeinschaft. Bei einigen Versicherungen ist es sogar möglich, auch auf Geschwister die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen. Wenn man seine Schadenfreiheitsklasse übertragen möchte, ist es daher ratsam, sich vorab bei der Versicherungsgesellschaft zu informieren, auf welche Person eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse im Einzelfall möglich ist.

Übertragung der Schadenfreiheitsklasse auf Fahranfänger nicht möglich

Ein Fahranfänger muss besonders viel für die Kfz-Versicherung bezahlen, da er erst einmal mit einer niedrigen Schadenfreiheitsklasse startet. Daher könnte man natürlich auf die Idee kommen, die Schadenfreiheitsklasse von einer anderen Person auf den Fahranfänger zu übertragen. Doch das klappt so leider nicht. Denn bei der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse gilt grundsätzlich folgende Regel: Es können maximal so viele schadensfreie Jahre übertragen werden, wie derjenige, der den Schadenfreiheitsklasse übertragen bekommt, bis zu diesem Zeitpunkt hätte sich selbst erarbeiten können. Alles darüber würde bei einer Übertragung der Schadenfreiheitsklasse verfallen. Aus diesem Grund macht es kein Sinn die Schadenfreiheitsrabatt auf einen Fahranfänger, der gerade erst die Führerschein bekommen hat, zu übertragen.

Fazit

Bei fast allen Versicherungsgesellschaften ist es zwar möglich, den Schadenfreiheitsrabatt auf eine andere Person zu übertragen. Dabei gilt jedoch die Einschränkung, dass eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse in der Regel nur auf bestimmte Personen wie etwa Verwandte 1. Grades oder aber Personen, die im selben Haushalt leben, erlaubt ist. Wenn man seine Schadenfreiheitsklasse übertragen will, sollte man sich deshalb vorher unbedingt bei der Versicherung erkundigen, wie die Bedingungen für eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatt aussehen. Zusätzlich gilt, dass maximal so viele schadensfreie Jahre übertragen werden können, wie die Zielperson bis dahin hätte selbst erfahren können. Daher macht es natürlich auch keine Sinn, den Schadenfreiheitsrabatt auf einen Führerscheinneuling zu übertragen.

Quelle des Bildes: geralt